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Thema: Arbeitsrecht - fristgerechte Kündigung bis Ende August?

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  1. #1
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    Hiermit kündige ich ... fristgerecht zum 31.08.2018. Ja, das Datum der Kündigung sollte natürlich nicht innerhalb der 4 Wochenfrist liegen. Wichtig ist der Zugang der Kündigung, ab da zählt die Frist. Nimm einen Zeugen mit, oder lass Dir den Zugang schriftlich bestätigen.

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