Neuer Job übergangslos schon in trockenen Tüchern? Falls nein, dann sei Dir bewusst das Du eine Sperrfrist durch deine Kündigung bei der Arbeitsagentur/Jobcenter bekommst falls Du ALG1/2 beantragen willst.
Neuer Job übergangslos schon in trockenen Tüchern? Falls nein, dann sei Dir bewusst das Du eine Sperrfrist durch deine Kündigung bei der Arbeitsagentur/Jobcenter bekommst falls Du ALG1/2 beantragen willst.
Dessen bin ich mir bewusst. Ich habe lange geplant, für mehrere Monate ins Ausland zu gehen und mir Geld zur Seite gelegtist jetzt quasi eine Auszeit, leider macht mein Arbeitgeber das nun doch nicht mehr mit (anders als versprochen) und mir bleibt nur noch die Kündigung. Ich möchte wenigstens noch das volle Augustgehalt mitnehmen, daher meine Fragen.
Schönen Abend noch euch allen!