Meiner Meinung nach ist die Kündigung nicht wirksam da ich den selben Fall erlebt habe.
Mein Anwalt hat demnach eine Vollmacht für die Unterschrift bei dem Inhaber angefordert.
Die kam auch prompt sah aber so aus als wenn Sie einer selbst zusammengeschustert hat.
Somit drohte er dem Inhaber mit einer Klage vorm Arbeitsgericht, falls die Kündigung nicht zurückgenommen wird.
Der Inhaber lenkte ein und ich wurde wieder eingestellt.
Da ich eine Rechtschutzversicherung hatte alles kostenlos für mich.




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