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Thema: Darf eine Kündigung von einer normalen Teilzeit-Bürokraft unterschrieben werden?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Darf ein Arbeitergeber entscheiden, ob und wo ich Nebentätigen darf?
    Im Allgemeinen sind Nebentätigkeiten erlaubt, und zwar auch ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers. Der AN hat seinem AG bei Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht seine ganze Arbeitskraft, sondern nur eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung gestellt. Daraus folgt, dass es dem AN grundsätzlich freisteht, eine Nebenbeschäftigung ohne Genehmigung des AG aufzunehmen.
    Gesetzlich angeordnet ist eine generelle Genehmigungspflicht nur für die Nebentätigkeit von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Rhodes Beitrag anzeigen
    Im Allgemeinen sind Nebentätigkeiten erlaubt, und zwar auch ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers. Der AN hat seinem AG bei Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht seine ganze Arbeitskraft, sondern nur eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung gestellt. Daraus folgt, dass es dem AN grundsätzlich freisteht, eine Nebenbeschäftigung ohne Genehmigung des AG aufzunehmen.
    Gesetzlich angeordnet ist eine generelle Genehmigungspflicht nur für die Nebentätigkeit von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst.
    und in welchem Gesetzlage steht sowas drin?

  3. #3
    Senior Avatar von F1r3st0rm
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    Zitat Zitat von Rhodes Beitrag anzeigen
    Im Allgemeinen sind Nebentätigkeiten erlaubt, und zwar auch ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers. Der AN hat seinem AG bei Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht seine ganze Arbeitskraft, sondern nur eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung gestellt. Daraus folgt, dass es dem AN grundsätzlich freisteht, eine Nebenbeschäftigung ohne Genehmigung des AG aufzunehmen.
    Das ist so nicht ganz richtig. Genehmigungsbedürftig sind in jedem Fall Nebentätigkeiten bei Unternehmen, welche in direkter Konkurrenz zum eigenen Unternehmen sind (was für gewöhnlich die gesamte Branche betrifft). Arbeitet man ohne eine entsprechende Genehmigung bei einem konkurrierenden Unternehmen muss man mit einer Kündigung rechnen, die unter umständen sogar fristlos ausgesprochen werden kann (allerdings nur in ganz engen Vorgaben). Am sichersten ist man aber immer wenn man einmal bei seinem Arbeitgeber nachfragt. In den meisten Fällen hat der Arbeitgeber da eh nichts gegen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Rhodes Beitrag anzeigen
    Im Allgemeinen sind Nebentätigkeiten erlaubt, und zwar auch ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers.
    "Anzeigen" muss der AN dies trotzdem bei seinem AG!

    Zitat Zitat von Rhodes Beitrag anzeigen
    Der AN hat seinem AG bei Abschluss eines Arbeitsvertrages nicht seine ganze Arbeitskraft, sondern nur eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung gestellt.
    Bei generellem 8h/Tag wird eine Nebentätigkeit wohl schlecht noch aufzunehmen sein.
    Hat u.a. damit zu tun, dass du dann für deinen Haupberuf evtl. nicht mehr ausgeschlafen erscheinen kannst und mangels des Schlafs deine Einsatzfähigkeit zur Folge haben kann.
    Somit wird der AG dir das auch verbieten können.

    Zitat Zitat von Rhodes Beitrag anzeigen
    Daraus folgt, dass es dem AN grundsätzlich freisteht, eine Nebenbeschäftigung ohne Genehmigung des AG aufzunehmen.
    Falsch!
    @F1r3st0rm und @EkSeS haben dazu ja auch schon was geschrieben.
    So lange du dem AG keine Konkurrenz machst, sprich auch nicht für die Konkurrenz arbeitest, und deinen Arbeitsvertrag zeitlich bei deinem AG erfüllen kannst (ohne z.B. müde am Arbeitsplatz zu erscheinen etc.) ist vom AG her eine Ablehnung der Nebentätigkeit nicht zu lässig.

    Zitat Zitat von Rhodes Beitrag anzeigen
    Gesetzlich angeordnet ist eine generelle Genehmigungspflicht nur für die Nebentätigkeit von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst.
    Auch, wenn man für die Konkurrenz nebenberuflich tätig werden würde (was aber der AG nie erlauben würde).

    Zitat Zitat von F1r3st0rm Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht ganz richtig. Genehmigungsbedürftig sind in jedem Fall Nebentätigkeiten bei Unternehmen, welche in direkter Konkurrenz zum eigenen Unternehmen sind (was für gewöhnlich die gesamte Branche betrifft
    Dem fettmarkiertem stimme ich so nicht zu.
    Da gibt es doch schon gravierende Unterschiede zu machen.

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