Der Fall ist von 2018. Ich habe damals eine fristlose Kündigung bekommen (daraufhin meinerseits Kündigungsschutzklage eingereicht und arbeitslos gemeldet).
Ich habe auch noch ein Schreiben vom Arbeitsamt vorliegen, die haben mir das Schreiben, welches an meinen Ex-Arbeitgeber gerichtet war weitergeleitet. In dem Schreiben steht,
[...] Sollte ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis anerkannt oder festgestellt werden, teilen Sie mir bitte umgehend Art, Höhe und Zahlungszeitraum mit. Anschließend erhalten Sie von mir die Mitteilung, ob und in welchem Umfang ein übergegangener Anspruch vorliegt. Bis dahin leisten Sie bitte keine Zahlungen an Herrn XXX oder dessen Bevollmächtigten.
Das Schreiben hat der Ex-Arbeitgeber erhalten, als ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten habe (musste dem Arbeitsamt eine schrifliche Stellungnahme schreiben, sonst hätte ich bei einer fristlosen Kündigung kein Anspruch auf Auszahlung gehabt.)
Nach mehreren Verzögerungen (Ex-Arbeitgeber hat den Prozess/Vergleich immer wieder hinausgezögert), gab es dann Anfang 2019 endlich den Termin beim Arbeitsgericht.
Der erzielte Vergleich besagt wörtlich folgendes
Nach dem Vergleich habe ich das Arbeitsamt informiert (Kopie des Vergleichs zugeschickt). Habe dann wenige Tage später vom Arbeitsamt einen Brief bekommen, in welchem wörtlich steht:1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund wirksamer Eigenkündigung des Klägers (ich) vom XX zum XX sein Ende gefunden hat.
2. Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom XXX gegenstandslos ist und aus der Kündigung vom XX der Beklagten keinerlei Rechte mehr hergeleitet werden.
3. Damit ist dieser Rechtsstreit XXX erledigt.
Ich habe also alles weitergeleitet ans Amt. Im Telefonat heute morgen meinte eine Sachbearbeiterin, das ich dem Amt nix schulde und das die auch den Ex-Arbeitgeber kontaktiert hätten, der aber keine Rückmeldung gegeben hätte. Die schicken mir den Schriftverkehr netterweise per Post zu. Die Dame am Telefon meinte auch, dass der Ex-Arbeitgeber ja sogar aufgefordert wurde vom Amt keine Zahlung an mich zu tätigen. Das musste er dann aber doch durch das Gerichtsverfahren ;-)Sehr geehrter Herr XXX,
Für die Zeit vom XXX bis XXX wurde Arbeitslosengeld nach §blabla wie folgt gezahlt:
Leistungsbetrag: X.XXX,XX
Dieser Betrag ist von den vom Arbeitgeber zu erfüllenden Ansprüchen einzubehalten und an mich zu überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Sie vorerst keine Zahlung zu leisten haben. Falls ihr ehemaliger Arbeitgeber den obigen Betrag nicht überweist, erhalten Sie zur gegebener Zeit eine entsprechende Mitteilung.
Wie gesagt werde ich nix überweisen vorerst, ist aber dennoch ne ungewisse Sache alles.
PS: hätte kein Problem dem Arbeitsamt was zurückzuzahlen, aber dem Ex-Arbeitgeber der sich über alle Fristen hinwegsetzt (siehe mein Arbeitszeugnis+ nicht erhaltene Fahrtkosten) und der mir mit einem derart dreisten Schreiben ankommt (inkl. Drohung mit gerichtlichen Mahnverfahren wenn der Betrag nicht innerhalb von wenigen Tagen überwiesen wird) möchte ich ungern Folge leisten.



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