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Thema: Ex-Arbeitgeber fordert Gehaltszahlung zurück (Mahnbescheid Drohung)

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  1. #3
    Junior Avatar von vaGem
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    Ich denke mal das der Brief nicht von seinem Anwalt kam,
    denn der müsste wissen daß das Arbeitsamt vorrang hat.
    Normalerweise schuldest du dem Arbeitsamt das zu viel
    gezahlte Geld und nicht deinen Ex-Arbeitgeber.
    Du hast anscheind versäumt dein AA darüber in Kenntnis
    zu setzen das du Rückwirkend dein Gehalt bekommen hast.

    Ich weiss ja jetzt nicht wieviel du zurückzahlen sollst, aber
    mach dir keinen Kopf deswegen. Geh zum Anwalt sobald er wieder
    da ist. Zahlungsfrist von 7 Tagen gilt ab erhalt des Briefes und es sind
    Werktage gemeint. Es sei denn er hat explizit ein Datum genannt.
    Also gestern bekommen, Dienstag ist der erste Werktag.
    Geändert von vaGem (21.04.2019 um 07:26 Uhr)

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