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Thema: Ex-Arbeitgeber fordert Gehaltszahlung zurück (Mahnbescheid Drohung)

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    Avatar von €uRoM@§t€r
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    Der Brief kam als normaler Brief (ohne Einschreiben).

    Ich habe den Verdacht, dass der Ex-Arbeitgeber sogar darauf hofft, dass ich die Frist einfach verstreichen lasse und keine Rückantwort gebe. Dafür spricht das Timing (warum genau jetzt zwischen den Feiertagen, es hätte ebenso gut sein können, dass ich über Ostern im Urlaub bin und den Brief dann gar nicht lese). Der Typ (Ex-Arbeitgeber), würde mir mit einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen, so schätze ich ihn ein. Dann hätte ich evtl. noch mehr Ärger!

    Ich habe ja jetzt wieder einen (seriösen) wirklich tollen neuen Arbeitgeber und muss unter der Woche arbeiten, mich vom AA beraten lassen, dazu finde ich leider keine Zeit. Ich bin froh, wenn ich am Dienstag kurz vor der Arbeit jemanden beim AA telefonisch erreichen kann und mich dann dort erkundigen kann, ob der Ex-Arbeitgeber dem AA überhaupt den Betrag überwiesen hat (so wäre nämlich mein Vorgehen).

    Der Anwalt ist wie gesagt im Urlaub und ist auch leider nicht sonderlich gut erreichbar. Bin halt nur ein kleiner Fall und zudem habe ich keinen Rechtsschutz und dem Anwalt habe ich damals 500€ als Pauschale für die Kündigungschutzklage gezahlt, der Rechtsstreit /Vergleich ist ja jetzt beendet. Weiß nicht, ob der Anwalt mir überhaupt nochmal eine kostenlose Auskunft zu den jetzigen Schreiben gibt.

    Wie gesagt, ich habe kein Problem dem Staat (in Form der Arbeitsagentur) das Geld zurückzuzahlen. Habe die Arbeitsagentur ja auch informiert und eine Kopie des Vergleichs zugesendet.

    Der Ex-Arbeitgeber wusste ja auch bescheid, dass ich für den Monat Arbeitslosengeld erhalten habe und dass er den Differenzbetrag der AA schuldet, hätte er diesen Betrag dann abgezogen von der nachträglich Gehaltszahlung an mich, würde jetzt auch keine Forderung bestehen.

    In meinen Augen hat der Ex-Arbeitgeber mit purer Absicht gehandelt, er wusste, dass ich Arbeitslosengeld bezogen habe und wurde auch nachweislich durch die AA informiert (habe ein weitergeleitetes Schreiben der AA an Ex-Arbeitgeber damals erhalten, aus dem hervorgeht, dass Betrag X einzubehalten ist und an die AA übergeht). Den Differenzbetrag hätte er mir dann ja überweisen können (wenn er auf der anderen Seite den restlichen Betrag ans AA überweist).

    Ich möchte dem Ex-Arbeitgeber nicht die Genugtuung geben, ihm jetzt auch nochmal eine vierstellige Summe zurückzuzahlen, er war ja informiert.

    Danke für alle Meinungen zu meinem Thema. Bewegt mich alles sehr, gerade jetzt an den Feiertagen würde ich lieber das schöne Wetter genießen als mich mit so was rumzuärgern.

    - - - - - - - - - - Beitrag nachträglich erweitert - - - - - - - - - -

    hallo @vaGem, das hört sich gut an und wäre schön - wenn ich das erstmal ignorieren könnte und auf weitere Mahnungen warten dürfte. (Ich zitiere mal von einer Seite die ich gefunden habe (Drei Mahnungen sind Pflicht? Von wegen! Die Pflicht zum geduldigen Verschicken mehrerer Mahnungen hat es in Wirklichkeit nie gegeben.) Quelle: https://www.akademie.de/wissen/richtig-mahnen

    Ich bin da allerdings wie schon geschrieben an einen Soziopathen (Ex-Arbeitgeber=geisteskrank) geraten, der geil darauf ist und der alle Zeit der Welt opfern würde um mir möglichst großflächig zu schaden.

    Der hat mir bereits im Schreiben (welches ich erst am Samstag erhalten habe) mit der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids gedroht (mit einer Frist bis zum 24.04 - also Mittwoch).

    Im Internet habe ich noch folgendes gefunden:

    Bevor der gerichtliche Mahnbescheid beantragt wird, sollten bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende Bedingungen erfüllt sein:

    Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein. (er wird hier einfach vorlegen, dass er mir das Gehalt überwiesen hat - von der Arbeitsagentur weiß er, dass ich Arbeitslosengeld für den besagten Monat erhalten habe).

    Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg. (meine Adresse hat sich nicht geändert und ist dem Ex-Arbeitgeber bekannt)

    Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. (ich weiß nicht ob das am Samstag erhaltene, einzige Schreiben bereits ausreicht?)

    In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen. (mir wurde wie gesagt, direkt im ersten am Samstag erhaltenen Schreiben direkt mit dem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht)
    Quelle: Voraussetzungen f?r einen Mahnverfahren
    Ich habe das Schreiben nicht per Einschreiben bekommen sondern als normale Post mit Briefmarke. Der Ex-Arbeitgeber wird behaupten, dass er mir das mit einem Zeugen zugestellt hat > so schätze ich den ein, das wird der bringen!
    Geändert von €uRoM@§t€r (21.04.2019 um 11:41 Uhr)

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