Das war auch mein allererster Gedanke als ich den Beitrag gelesen hab. Unter vierstellig würde ich für sowas keinen Finger rühren und auch nicht wenn dort nur eine 1 vorne stehen würde.Anfangs des Textes hab ich ja noch gedacht er wollte einfach nur Rat ob er denn die Bachelor Arbeit schreiben soll oder nicht?
Da wollte ich ihm schon abraten, aber dann hab ich ja recht schnell gesehen um was es wirklch geht.
Wieviel Seiten hat denn die Arbeit gehabt und um was für ein Thema ging es?
Was die Drohungen von der anderen Seite angeht würde ich mir erst einmal keine Gedanken machen. Du hast da erst einmal nichts verbotenes gemacht so ein Referat zu schreiben. Was die ehemalige Arbeitskollegin dagegen damit gemacht hat ist absolut strafbar. Sie hat es nämlich als ihre Arbeit eingereicht. Die werden auch einen Teufel tun und Dich anzeigen, warum auch?
Die einzige Straftat die Du gemacht haben könntest wäre die oben genannte Steuerhinterziehung, aber auch diese würde bei einer so niedrigen Summe niemanden jucken. Im Schlimmsten Fall müsstest Du da ein paar Euro Steuern nachzahlen, aber in so einem Fall würde ein Finanzamt höchst warscheinlich noch nicht einmal etwas unternehmen. Jede schwarz arbeitende Putzfrau ist da mehr gefährdet.
Wenn der Typ wirklich Ärger machen sollte einfach die Polizei rufen
Wenn die die Geschichte hören werden sie dem Typ auslachen und empfehlen lieber ganz schnell zu verschwinden bevor er selber Ärger bekommt. Du hast schliesslich nichts verbotenes gemacht, lediglich etwas Verkauft. Das könnte man sogar als Privatverkauf sehen. Ob die Wahre nun nicht der Vereinbarung entspricht kann wohl nur ein Gericht entscheiden.
Was die Bachelorarbeit selber angeht kannst Du auch immer behaupten dass dieses Referat nur eine Empfehlung Deinerseits war wie Du es machen würdest und davon ausgegangen bist dass die Bekannte das noch einmal in eigenen Worten umschreibt.![]()
Die gerufene Polizei wird da auch unter Garantie auch nichts wegen Schwarzarbeit unternehmen, glaub noch nicht einmal dass die soweit denken würden. Die interressieren sich nur für Straftaten und die hat die andere Seite getan, falls sie denn die Arbeit eingereicht hat.
Das wäre aber jetzt glaube ich die Frage die hier jeden am meisten interressieren würde?
Wurde den die Arbeit überhaupt eingereicht und schlecht bewertet? Order hat noch mal jemand anderes vorher drübergeschaut und sie als schlecht bewertet? So oder so wegen einer schlechten Arbeit wird man Dich nicht belangen können, es sei denn Du warst selber extremst faul und hast nur einfach irgendwo ein bisschen was abgeschrieben, was man dann aber auch erst einmal beweisen müsste.
Wie viele A4 Seiten hat denn Deine Zusammenfassung gehabt? Wären es z. Bsp. nur 2 könnte man dir noch Faulheit unterstellen, aber selbst die ist nicht strafbar solange die Arbeit so erst einmal akzeptiert, bezahlt und abgenommen wurde.![]()




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Anfangs des Textes hab ich ja noch gedacht er wollte einfach nur Rat ob er denn die Bachelor Arbeit schreiben soll oder nicht?

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