Ein Vemieter hat 6 Monate Zeit die Kaution auszuzahlen, wegen versteckte Mängel.
Darüber hinaus kann ein Anteil einbehalten werden wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht und es hier eine Nachzahlung zu erwarten ist. Beispiel die Jahre davor hatte man immer so um die 60€ Nachzahlung, dann könnten diese pauschale Summe als weitere Teil einbehalten werden über die 6 Monate hinaus.




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