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Hallo zusammen,

folgendes Problem habe ich. Ich ziehe demnächst aus meiner Mietwohnung aus und habe diesbezüglich auch schon meinen Vermieter informiert (schriftlich gekündigt).

Vor ein paar Tagen bin ich meinem Vermieter dann zufällig nochmal im Treppenhaus begegnet und wir kamen ins Gespräch.

Mein Vermieter erwähnte dann auch, dass die an ihn gezahlte Mietkaution (immerhin zwei Monatskaltmieten) vorerst einbehalten werden würde und dann verrechnet werde mit der Nebenkostenabrechnung und eventuellen Nachzahlungen (die Jahresendabrechnung, die ich immer erst Anfang des Jahres erhalte).

Da ich meine derzeitige Wohnung in einem einwandfreiem Zustand hinterlasse und für die neue Mietwohnung auch wieder eine Kaution anfällt, hatte ich fest mit der "alten" Kaution gerechnet...

Weiß hier jemand, ob der Vermieter rechtmäßig handelt oder darf er die Kaution nicht solange einbehalten und dann noch verrechnen?

Bin dankbar für jede Hilfe!
Guten Tag, da ich selber Vermieter bin, kann ich dir da vllt helfen.

Rechtlich darf ein Vermieter wie hier bereits beschrieben, die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten. Grundsätzlich darf jede Kaution in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden. Dies würde dir bei deiner kommenden Kaution etwas Luft verschaffen. Ich regel das meist folgendermaßen. Nach Abnahme der Wohnung, zahle ich, wenn alles in Ordnung ist den Großteil der Kaution an den Mieter aus und behalte einen kleinen Betrag für die Jahresabrechnung. Falls es dann zu einer Nachzahlung kommt, verrechne ich das Ganze und damit hat sich die Sache. Ich würde diese Option an deiner Stelle beim Vermieter ansprechen und ihm anbieten, dass er einen gewissen Betrag einbehalten soll und bei nicht bestehenden Mängeln, die Kaution zum Großteil auszahlen soll. Wenn man das mit etwas Fingerspitzengefühl vermittelt, sollte es in der Regel kein Problem sein.

Besten Gruß