ich empfehle die mietkaution in raten zu zahlen, falls es mal finanziell etwas eng ist/wird.
Der Mieter ist grundsätzlich dazu berechtigt, die vereinbarte Mietkaution in Raten zu zahlen. Nach § 551 Abs. 2 BGB ist gesetzlich geregelt, dass bei einer Barsicherheit der Mieter zu drei gleichen Teilzahlungen berechtigt ist. Die erste Teilzahlung wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig und die beiden nächsten in den Folgemonaten.
Das heißt, der Mieter hat das Recht, sofern eine Bargeldzahlung vereinbart worden ist, ab Beginn des Mietverhältnisses die Mietkaution in drei monatlichen Raten zu zahlen.




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