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Thema: Verstoß Btmg

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Captain Jack Sparrow Avatar von Checcker
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    Dem stimme ich nur zu sowie jeder vernünftige Anwalt. Zu einer Vorladung der Polizei sollte man niemals hingehen. Hier kann auch nichts passieren. In den meisten Fällen belastet man sich hier nur selbst oder andere insofern man nicht ein wenig Ahnung vom deutschen Recht hat.

    Kannst entweder anrufen und mitteilen das du deine Aussage verweigerst oder in dem Schreiben auf der Rückseite ankreuzen das du von deinem Recht die Aussage zu verweigern gebrauchst machst.

    Es ist auch oft so dass, sobald die Polizei überhaupt erst einen Beschuldigten vorlädt, Sie nichts gegen dich in der Hand haben und weitere Beweise sammeln müssen sonst wäre dieser Schritt nicht notwendig und es könnte sofort Anklage erhoben werden oder ein Strafbefehl verschickt werden (gegen den man aber auch Einspruch erheben kann).

    Das scheint mir auch so in deinem Fall. Nur weil Sie deine Adresse haben und einen Zusammenhang vermuten heißt das noch lange nicht das du dort Drogen bestellt hast das muss schon bewiesen werden was Sie mit deiner Aussage oder deinem Geständnis dann tun könnten. Und wäre es eine Menge die nicht mehr als "geringe Menge" gezählt wird, was soweit ich noch weiß erst ab 500 G / THC Gehalt von 7% der Fall ist, hätten der Staatsanwalt eine Wohnungsdurchsuchung veranlasst.

    Selbst wenn der Händler mitteilt er hätte dir Drogen geschickt genügt das ebenfalls noch nicht für eine Verurteilung auch wenn in diesem Fall seine Aussage mehr gewichtet wird da er sich dadurch selbst belastet. Hier kann dann aber mit einem Anwalt eine vernünftige Strategie zurecht gelegt werden um dies zu wiederlegen.

    Ist halt einfach auch oft so das die meisten wie du ja offensichtlich auch schon leicht in Panik geraten sobald eine Vorladung eingetroffen ist und dann lieber eine Aussage machen oder ggfs. sogar direkt ein Geständnis ablegen weil Sie denken die Polizei hätte schon genug in der Hand gegen einen. Genau das ist ja auch oft Sinn und Zweck einer Vorladung (für Beschuldigte)

    Wie auch schon erwähnt erst wenn eine Vorladung vom Staatsanwalt kommt sollte man zum Anwalt und zusammen mit diesem eine Aussage verfassen. Selbige gilt allerdings auch für die Polizei. Wer unbedingt dazu Stellung nehmen will sollte dies über einen Anwalt tun.
    Geändert von Checcker (14.05.2018 um 17:12 Uhr)

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