Keine ganz so einfache Geschichte.

Aber grundsätzlich gilt, der Besitzer des KFZ ist im Kraftfahrzeugbrief namentlich hinterlegt.
Im Zweifelsfall muss der vermeintliche „echte Besitzer“ den Kauf des Fahrzeugs anhand des Kaufvertrages + Zahlungsnachweis beweisen können.

Kann also durchaus sein, dass nur durch ein Gericht der „echte Besitzer“ ermittelt werden kann.