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Thema: Verstoß gegen das BtmG

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Senior Avatar von Hakkep3t3r
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    Verstoß gegen das BtmG

    Ich habe heute einen Brief vom Amtsgericht bekommen. Darin steht das Ich im Dezember 2011 ein bestimmte Menge Btm an einem bestimmten Mann für einen bestimmten Preis weitergab. Auf dem nächsten Blatt stehen die Tagessätze und eine Geldstrafe die ich zu zahlen hätte. Der Rest ist eigentlich unwichtig für mein Anliegen.
    Alles deutet für mich nur auf eine Aussage ohne restliche Beweise hin, für die Ich eine Strafe bekommen soll...

    Kann man Aufgrund dieser Aussage eine Geldstrafe verhängen oder gar mit Gefängnis drohen? Zu erwähnen wäre vielleicht noch das die mir noch nie wirklich was nachweisen konnten...

    Sicher hab ich einen Termin bei meinen Anwalt gemacht. Persönliche Erfahrungen interessieren mich natürlich auch wenns schon gibt.
    Geändert von Hakkep3t3r (29.07.2015 um 11:14 Uhr)

  2. #2
    Der Prototyp Kanake. Avatar von DjMergim
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    Sollte das nicht schon verjährt sein?
    Ansonsten ohne Beweise können dir dir nicht wirklich was.

  3. #3
    Senior Avatar von Phil
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    Wenn man nichts nachweisen kann, könntest du eigentlich nicht befürchten.

    Allerdings das mit den Geldstrafen.. Alleine wenn du den Vorderungen nach gehst, bist du danach auch noch nicht Entlastet.
    Gefängnis wäre wohl nur der Fall bei dicken Fischen.
    Geändert von Phil (29.07.2015 um 13:08 Uhr)

  4. #4
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    Avatar von Hakkep3t3r
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    Wegen der Verjährung wird mein Anwalt prüfen.

    Alleine wenn du den Vorderungen nach gehst, bist du danach auch noch nicht Entlastet
    Wie genau meinst das?
    Ich hatte wegen einem anderen Vergehen eine Geldstrafe bekommen mit dem der Fall dann abgeschlossen war.

  5. #5
    Unterbuchsen King Avatar von VTK
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    Hast du ne Ahnung auf wessen Aussage das ganze basiert?

    Käufer, V-Mann, verdeckte Ermittler?

  6. #6
    Junior Avatar von Silbereisen
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    Da haben sie wohl einen "Bekannten" von dir erwischt. Dieser versucht nun durch Aussagen/Anschwärzen anderer "Verbrecher" Strafmilderung zu erhalten.
    Klappt auch gut sowas... wenn man keinen Anwalt hat.

    Rein rechtlich ist da wahrscheinlich alles in Ordnung, aber logisch einen Anwalt nehmen, wie du es getan hast, denn wie gesagt, so ganz ohne Beweise wird das schwierig werden dir was nachzuweisen.

  7. #7
    Junior
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    Was'n nu' daraus geworden? Musstest du die Geldstrafe zahlen?
    Stand nur die Aussage als Beweismittel zur Verfügung?
    "Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier." - Mohandās Karamchand Gāndhī
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