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Thema: Verstoß gegen das BtmG

Baum-Darstellung

  1. #3
    Senior Avatar von Phil
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    Wenn man nichts nachweisen kann, könntest du eigentlich nicht befürchten.

    Allerdings das mit den Geldstrafen.. Alleine wenn du den Vorderungen nach gehst, bist du danach auch noch nicht Entlastet.
    Gefängnis wäre wohl nur der Fall bei dicken Fischen.
    Geändert von Phil (29.07.2015 um 13:08 Uhr)

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