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Thema: Verstoß gegen das BtmG

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Senior Avatar von Phil
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    Wenn man nichts nachweisen kann, könntest du eigentlich nicht befürchten.

    Allerdings das mit den Geldstrafen.. Alleine wenn du den Vorderungen nach gehst, bist du danach auch noch nicht Entlastet.
    Gefängnis wäre wohl nur der Fall bei dicken Fischen.
    Geändert von Phil (29.07.2015 um 13:08 Uhr)

  2. #2
    Senior
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    Avatar von Hakkep3t3r
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    Wegen der Verjährung wird mein Anwalt prüfen.

    Alleine wenn du den Vorderungen nach gehst, bist du danach auch noch nicht Entlastet
    Wie genau meinst das?
    Ich hatte wegen einem anderen Vergehen eine Geldstrafe bekommen mit dem der Fall dann abgeschlossen war.

  3. #3
    Unterbuchsen King Avatar von VTK
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    Hast du ne Ahnung auf wessen Aussage das ganze basiert?

    Käufer, V-Mann, verdeckte Ermittler?

  4. #4
    Junior Avatar von Silbereisen
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    Da haben sie wohl einen "Bekannten" von dir erwischt. Dieser versucht nun durch Aussagen/Anschwärzen anderer "Verbrecher" Strafmilderung zu erhalten.
    Klappt auch gut sowas... wenn man keinen Anwalt hat.

    Rein rechtlich ist da wahrscheinlich alles in Ordnung, aber logisch einen Anwalt nehmen, wie du es getan hast, denn wie gesagt, so ganz ohne Beweise wird das schwierig werden dir was nachzuweisen.

  5. #5
    Unterbuchsen King Avatar von VTK
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    Ist das denn üblich, dass man nicht mal ne Vorladung im Vorfeld bekommt?

  6. #6
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    Avatar von Hakkep3t3r
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    Hast du ne Ahnung auf wessen Aussage das ganze basiert?
    Ja, der Name steht mit drin. Ist ein "Bekannter" mit dem sehr lange kein Kontakt mehr war. Meine erste Vermutung war hier auch wegen Strafmilderung.

    Ist das denn üblich, dass man nicht mal ne Vorladung im Vorfeld bekommt?
    Hab aktuell keine bekommen. Die letzte war 2013.

  7. #7
    Junior
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    Ungewöhnlich ist das Zusatzblatt mit den Tagessätzen. Bist du dir sicher das es sich dabei um ein amtliches Schreiben handelt ?
    Bei mir wurden die Tagessätze immer am Verhandlungstag festgesetzt

    Es kommt natürlich auch auf den Umfang der verkauften Drogen an.

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