Zitat Zitat von pr0ton Beitrag anzeigen
Ich weiß ja nicht was Euromaster verdient aber ob es sich bei ihm wirklich lohnt einen Anwalt hinzuzuziehen ohne Rechtschutz weiß ich nicht. Nicht das am Ende das erstrittene Gehalt direkt zum Anwalt als Honorar wandert .
Ich habe leider keinen Rechtsschutz und bin auch leider (noch) nicht in einer Gewerkschaft, d.h. ich muss den Anwalt selber zahlen.

Wenn ich arbeitslos bin, wird mir denke ich Prozesskostenhilfe gewährt.

Unten ein Artikel aus der Zeitschrift "Stiftung Finanztest - so viel kostet ein Streit" vom 30.07.2018. Die Tabelle ist interessant dort sind Leistungen und Preise

https://www.test.de/Recht-bekommen-G...52822-5352840/

Ich denke, dass falls es doch zum Prozess kommt und keine außergerichtliche Lösung gefunden wird, ich ca. 800 € zahlen muss (selbst bei einem positiven Ausgang für mich, da Arbeitsgericht einen Sonderfall darstellt.)

Ungefähr das doppelte (also 1.600 €) wäre mein Monatsgehalt, ich würde also Gewinn erzielen und hätte eine negative und vollkommen haltlose "fristlose Kündigung" abgewendet.

Also die Anwaltskosten von 800€ wären jetzt meine Berechnung (wie gesagt ohne Rechtsschutz). Ist das realistisch oder habe ich falsch gerechnet?