Du hast Kündigungsschutzklage eingereicht ist schonmal gut hast du das deinen Arbeitgeber auch schon mitgeteilt.
Die Kündigung kann von einen Arbeitsgericht schon als rechtens gewertet werden je nachdem wie es der Richter sieht. 50/50 Chance.
Du hast dich nunmal unerlaubt von deinen Arbeitsplatz entfernt, Fakt ist du bist gesund zur Arbeit erschienen und hast aufeinmal Schmerzen. Hat der Arzt zu und der andere Vetretung und macht erst um 15 Uhr wieder auf und man weiß es hat man bis zur der Zeit auch wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren oder man geht direkt in die Notaufnahme eines KH und holt sich am nächsten Tag die AU beim Hausarzt ab.
Besser wäre es gewesen du hättest dir direkt früh eine AU geholt und garnicht erst zur Arbeit gegangen.
Würde deinen AG mitteilen das du Kündigungschutzklage einreicht weil der weiß auch das er verlieren kann genauso wie du und vielleicht bietet er dir ja noch eine Abfindung an als Vergleich damit du die Klage noch zurückziehst.