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Thema: Gesetz gegen Hass im Netz beschlossen

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    Gesetz gegen Hass im Netz beschlossen

    Nach langem Streit hat der Bundestag das Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet beschlossen. Kritiker sehen im Vorhaben von Justizminister Heiko Maas eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.

    Der Bundestag hat das Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet beschlossen. Mit den Stimmen von Union und SPD wurde das Vorhaben von Justizminister Heiko Maas (SPD) angenommen. Es trägt den offiziellen Namen Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

    Online-Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube sollen demnach "offenkundig strafbare Inhalte" binnen 24 Stunden nach dem Hinweis darauf löschen. Bei weniger eindeutigen Fällen ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematischen Verstößen gegen die Vorgaben drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Erst vor einer Woche hatten sich Union und SPD auf einen Kompromiss beim umstrittenen Vorhaben verständigt.

    Nach der ersten heftigen Kritik an dem im April vorgestellten Entwurf wurde die Möglichkeit vorgesehen, die Entscheidung in schwierigen Fällen auch einem neuen unabhängigen Gremium zu überlassen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht. Wie genau dieses Gremium ausgestaltet und besetzt werden soll, ist aber unklar.

    Da die meisten großen Online-Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben, sieht das Gesetz außerdem auch einen "Zustellungsbevollmächtigten" in Deutschland vor, der binnen 48 Stunden auf Beschwerden reagieren soll.

    Bundesjustizminister Heiko Maas sagte, mit dem Gesetz werde das "verbale Faustrecht" im Netz beendet und die Meinungsfreiheit aller geschützt. Die Bundesregierung sei angesichts der ausufernden Hasskriminalität im Netz gezwungen gewesen, einzugreifen. "Denn die Vergangenheit hat gezeigt: Ohne Druck werden die großen Plattformen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen."

    Bei einer Anhörung im Bundestag Mitte Juni hatten dagegen noch acht von zehn Sachverständigen, die die Bundesregierung selbst als Experten geladen hatte, das Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Bürgerrechtler, Netzaktivisten und die großen Tech-Firmen des Silicon Valley hatten sich ebenso gegen die von Maas präsentierte Fassung ausgesprochen.

    Kritiker sehen Gefahr des Overblockings

    Sie warnen davor, dass das Gesetz die Entscheidung, ob Beiträge rechtmäßig seien, auf die Unternehmen abwälze. Sie sehen dadurch die Gefahr, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden könnte. Denn Netzwerke könnten sich aus Angst vor den hohen Strafen eher für das Löschen grenzwertiger Beiträge entscheiden - ohne genau zu prüfen, ob diese nicht doch innerhalb der legalen Grenzen liegen und eigentlich stehen bleiben dürften. Overblocking nennt man dieses Problem auch. Daraufhin hatten Union und SPD unter großem Zeitdruck noch einen Kompromiss gesucht.

    Doch auch am Freitag im Bundestag äußerten sich Oppositions-Politiker, etwa Petra Sitte von der Linken, kurz vor der Abstimmung noch kritisch über den gefundenen Kompromiss. Auch Renate Künast von den Grünen sagte: "Ich habe immer noch das Gefühl, dass der Reiz zu löschen größer ist als der Reiz, die Meinungsfreiheit einzuhalten." Facebook selbst kritisierte, "die mangelnde Gründlichkeit und Beratung" bei dem Gesetz werde dem Thema nicht gerecht.
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