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Thema: Drohnen-Führerschein wird am 1. Oktober Pflicht

  1. #1
    Senior Avatar von delle
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    Drohnen-Führerschein wird am 1. Oktober Pflicht


    Ab kommenden Sonntag benötigen Piloten einer Drohne ab 2 kg Startgewicht einen Kenntnisnachweis.

    Für zivile Drohnen am Himmel über Deutschland gelten ab diesem Sonntag, dem 1. Oktober, zusätzliche Regeln. Für größere Fluggeräte ab zwei Kilogramm Startgewicht wird eine Art Führerschein Pflicht, der sogenannte Kenntnisnachweis.

    18 Stellen, weitere sollen folgen

    Nach einer aktuellen Übersicht des Luftfahrt-Bundesamts gibt es bislang 18 Stellen, in denen die Prüfung abgelegt werden kann. Nach Auskunft des Luftfahrt-Bundesamt werden aber noch mehr Prüfungsstellen hinzukommen. Die Zertifizierung läuft seit Juli. Die neue Drohnen-Verordnung war im Frühjahr in Kraft getreten.

    Für den Drohnen-Führerschein müssen Kenntnisse zur Navigation der Geräte und zu den rechtlichen Grundlagen für die Nutzung nachgewiesen werden. Ausgenommen davon sind Modellflugplätze, auf denen es auch eine Aufsichtsperson gibt.

    Prüfung auch online möglich

    Hobbypiloten können den Nachweis nach einer auch online möglichen Prüfung durch anerkannte Stellen bekommen, wobei ein Mindestalter von 16 Jahren gilt. Zum anderen gibt es – nur für Flugmodelle – eine Bescheinigung nach einer Einweisung durch einen Luftsportverein. Hierfür gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Beide Nachweise gelten fünf Jahre lang. Anerkannt wird auch eine gültige Pilotenlizenz.

    Ebenfalls ab Sonntag gilt eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm – etwa mit Plaketten oder Aluminiumaufklebern aus dem Schreibwarenhandel oder dem Internet. Um den Besitzer ausfindig machen zu können, müssen Name und Anschrift vermerkt werden. Die Kennzeichnung muss feuersicher und fest mit dem Gerät verbunden sein.
    Quelle:

    Die Kosten für die Kurse inklusive Prüfungen werden voraussichtlich bei der Klasse UAV P um die 350 Euro liegen, bei UAV G bei etwa 980 Euro. Beide Kurse schließen mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab, ähnlich der Führerscheinprüfung beim Auto. Die Prüfung muss alle zwei Jahre rechtzeitig aufgefrischt werden, um eventuelle rechtliche Änderungen in diversen Gesetzen vermittelt zu bekommen. Ansonsten erlischt der Führerschein. Der Nachweis der Auffrischung wird im Führerschein vermerkt. Quelle
    Ist doch wieder mal nur Geldabzieherrei.

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  3. #2
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    na das wird was

  4. #3
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    War ja klar... -.-
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  5. #4
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    Wenn das alles nur nen kleinen Betrag ausmachen würde, aber das ist es ja leider nicht.

    Kaum kommt was in den Laden, wird geschaut wie man noch so Geld aus den Brügern rausholen kann!

  6. #5
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    Willkommen in Deutschland -.-

  7. #6
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    Und nächste Woche, braucht man ein Schein um ein Ferngesteuertes Auto zu fahren. Am besten schon ab einen alter von 3 Jahren.

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  8. #7
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    Da geht es IMHO nicht darum Geld zu scheffeln, sondern vielmehr das Schließen der Hintertür. Natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, aber jetzt gibts auch keine mildernden Umstände mehr wenn irgendwas an der Nutzung/ dem Einsatz der Drohne nicht 100% gesetzeskonform ist. Man ist jetzt unter voller Kenntnis der Rechtslage mit Vorsatz dran.

    Kurz:
    Sie können dich jetzt sehr viel leichter F*cken.

  9. #8
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    ich find´s richtig

  10. #9
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    Das haben wir auch zu einem großen Teil den Vollkloppies zu verdanken die ernsthaft Flugzeuge in Gefahr gebracht haben. Ob die nun Ursächlich oder nur ein Willkommener Vorwand waren ist dabei nebensächlich aber sollte ich mal jemanden erwischen der ernsthaft in Einflugsschneisen von Flughäfen rumhantiert dem reisse ich dafür den Arsch auf.

    Aber das zieht sich wie ein roter Faden durch die Weltgeschichte. Einzelne Übertreiben es immer und kriegen den Hals nicht voll und alle müssen drunter leiden. HAtten wir hier ja neulich erst siehe Gdrive

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  12. #10
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    Wer soll das denn kontrollieren?

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