Die Adressen der Kunden bringt den Behörden gar nix, wenn die bei denen keine Drogen finden und ein Drogentest negativ ist. An eine angemeldete, deutsche Adresse kann jeder sich ein Paket schicken lassen. Das ist kein Beweis das der Inhaber dieser Adresse, die Drogen für sich bestellt hat. Die Adressen sind nur für die Höhe des Strafmasses der Händler von Bedeutung. Wenn die Staatsanwaltschaft nachweisen kann, dass an die Kunden wirklich Drogenpakete verschickt wurden, dann ist der Dealer dran, nicht der Konsument.
Je mehr daran verdient wurde, desto höher ist dann auch die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern. Ab einer bestimmten Menge ist es gewerblich, dieses Gewerbe war sicherlich nicht angemeldet und somit wirds zusätzlich zur Strafe nochmal eine saftige Rechnung kommen. Wenn ein Gewerbe unter einem anderen Vorwand angemeldet war, kommt zusätzlich noch eine Strafe wegen Betruges dazu.
Die angearschten sind einzig und allein die Händler... Ich kann morgen auch zur Polizei gehen und denen sagen, dass ich jede Woche Drogen bei meinem Dealer kaufe. Wenn die bei mir dann aber nichts finden, was auf Drogen hindeudet, können die auch nicht ermitteln.




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