Auch interessant: "Unabhängig davon hat das selbe Gericht am 11. Januar 2018 eine einstweilige Anordnung erlassen, die es Vodafone untersagt, „die Daten zu löschen, aus denen sich ergibt, welchen Kunden unter welcher Anschrift nachfolgende IP-Adressen zuzuordnen waren“, bestätigte ein Sprecher des Gerichts der Redaktion. Es geht um den Zugriff auf eine „sogenannte Tauschbörse“, sagte der Sprecher, wollte aber keine weiteren Details nennen."
Gleiche Quelle wie Trisumat.




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