Deine Aussage würde ich nochmal überlegen.
Nur in diesem fall evtl gut zu heißen.
Aber überlege einmal, dass du alle über einen Kamm scherst und den Einsatz des NIT gutheißt bzw erlaubst.
Man gerät unter Generalverdacht.
Solche Software darf nicht eingesetzt werden - jedenfalls hier in Europa - und sollte demnach auch nicht gerichtlich unterstützt werden.
Aber wir buckeln mal wieder und lutschen den Amis den Schwanz. Wie immer.
Ich kenne genug, die immer sagen, dass man ihnen ja gerne zusehen kann, was sie surfen. Kann ja gerne wer daneben sitzen und mitsurfen.
Falsch. Jeder hat das Recht auf den Schutz der eigenen Daten.
Wenn auch das neue bayerische Polizeigesetz da ein herber Schlag ins Gesicht ist - die Bayern mal wieder...




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