Im Strafrecht gibt es keinen Tatbestand namens "Überfall". Ein Überfall ist immer ein Raub.
Gewalt gegen eine Person mit Gefahr für Leib oder Leben = Du entreißt der Omi ihre Handtasche, sie ist beängstigt dass du ihr etwas antust, wenn sie sich wehrt.Wer mit Gewalt gegen eine Person [...] mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine [...] Sache [...] in der Absicht wegnimmt, die Sache sich [...] rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Nicht unter einem Jahr bedeutet, dass du in jedem Falle mind. 1 Jahr in den Knast kommst. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen. Bis 2 Jahre kann man auch auf Bewährung aussetzen. Du kannst davon ausgehen dass der Raub an einer wehrlosen Oma härten bestraft wird, als Falschgeld in Umlauf zu bringen.
Ich finde es erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit du von solchen Verbrechen sprichst. Und es ist ein Verbrechen (1-15 Jahre Knast). Das Inverkehrbringen von Falschgeld "nur" ein Vergehen (max 5 Jahre Knast).




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