Also insgesammt finde ich Wartezeit von bisher ~einen Monat jetzt nicht wirlich schlimm. Aber das sieht wohl jeder etwas anders.
Habe bisher legiglich alle Beiträge gelesen und kann von daher auch nur aufgrund der Beiträge beurteilen.
Bei einer Aussage bin ich jedoch auf Ungereimtheiten gestossen.
Wie soll udg bitteschön seit 3 Monaten extra für DeanW an dem Tool gearbeitet haben wenn überhaupt erst am 20.06. das erste Mal Interresse bekundet wurde? Das wiederspricht sich irgendwie.
Keine Frage dass an dem Tool schon für 3 Monate gearbeitet wurde, aber eben für alle User nicht nur explizit für DeanW.
Was mich aber wiederum auch verduzt udg war sogar bereit Dir das Geld zurückzuzahlen aber eben in Bitcoin und Du hast das nicht angenommen?
Das kann ich wiederum auch absolut nicht nachvollziehen. Ne Bitcoinwallet ist innerhalb von Minuten erstellt. Diese Bitcoins kann man dann entweder irgendwann für was anderes verwenden oder auch direkt über einen der vielen Dienste auscaschen lassen. Da verliert man zwar vielleich ein paar Euro an Bearbeitungsgebühren, aber besser dies als garnichts zu bekommen. Vor allem in so einem Fall wo es sehr fraglich ist ob man überhaupt ein Recht auf Rückerstattung hat.
Ansonsten ist das natürlich als Aussenstehender nur schwer zu beurteilen ohne den genauen Chatverlauf zu kennen.
Z. Bsp.: DeanW sieht die Anzahlung als eine Art Reservierungsgebühr an. UDG als Anzahlung. Was wurde denn nun genau hier in der Unterhaltung geschrieben?
Im richtigen kommerziellen Leben kenne ich es auch so, dass wenn ein Produkt bestellt wird welches individuell für den Kunden produziert werden muss dieses auch abgenommen werden muss. Ansonsten kann eine hohe Konventionalstrafe verhaengt werden.
Genaus dies ist meinen ehemaligen Boss einmal passiert weil er aus Dummheit in einer Laune heraus plötzlich seine Meinung geändert hat, zur Konkurrenz gegangen ist dort die Maschine bestellt hat und die ursprünglich bestellte Maschine abbestellt hat.
Das Ende vom Lied war, er durfte 1.5 Millionen Euro Konventionalstrafe an die erste Firma bezahlen und wir Mitarbeiter sollten auf 10% Gehalt und Weihnachts/Urlaubsgeld verzichten damit die Firma nicht pleite geht.
Hier ging es um eine Maschine die aus verschiedenen Bauelementen spezifisch für einen Kunden angepasst und gefertigt wird. Man kann nun diese Maschine nur bedingt, oder mit einem Preisnachlass einen anderen Kunden verkaufen da dieser ja meist nicht 100% die selbe Maschine bestellen würde.
Ähnlich sehe ich es auch im Fall von udg. Hier wurde schon Arbeit für den Kunden geleistet die ja auch bezahlt werden muss. Diese speziell angepasste Software lässt sich nur bedingt an einen anderen Kunden verkaufen bzw erfordert mindesten noch einmal eine Anpassung.
Anders sieht es in meinen Augen aus wenn ich z. Bsp. einen Porsche reservieren lasse wo die Bestellungen schon auf ein Jahr im Vorraus ausgebucht sind. Hier sehe ich so eine Anzahlung wirklich als reine Reservierungsgebühr. Denn wenn man hier zurücktritt warten schon 5 andere Kunden die sich freuen würden dieses Auto direkt im Empfang zu nehmen, egal welche Farbe es hat. Hier wird Porsche auch keine Probleme machen diese Gebühr zurückzuzahlen.





