Tipps für: Wie kann ich mich davor schützen ein Impressum anzulegen hast du ja bekommen. Oft passiert auch rein gar nichts, selbst wenn man nicht einmal auf die Grundlagen achtet wie Whois, Angaben beim Hoster und Kauf der Domain usw.
Aber..schön, wie sich das im Hirn der Leute festsetzt, dass ein Impressum nur bei der Gewinnerzielung gebraucht wird. [ Ab hier nur weiterlesen, wenn man etwas zu Impressumspflicht wissen möchte]
Für Dienstleister die etwas gegen Entgelt anbieten
Für journalistisch-redaktionelle InhalteEin Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschreiben für "geschäftsmäßige Online-Dienste". Das TMG ...
Der Punkt der hier des öfteren erwähnt wurdeDie Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können
Ausnahme von ImpressumWer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.
Und was wäre jetzt der Inhalt von einer privaten Seite ohne Impressum?Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die eine Anbieterkennzeichnung benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht nach TMG wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus).Eine Webseite, die allein unverfängliche Bilder der persönlichen Hauskatze enthält, damit sie auch Verwandte und Freunde sehen können, sollte auch ohne Impressum zulässig sein. Zeigt das Bild allerdings einen Wurf junger Katzen, die an Tierliebhaber abgegeben werden sollen, kann das schon wieder anders zu beurteilen sein.
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
Wer dann noch ein wenig sich länger diesem Thema widmet, der findet auch noch diesen interessanten Auszug:
https://www.it-recht-kanzlei.de/Them...g.html?#sect_3 (Letzte Aktualisierung: 19.11.2017)Dagegen kann Geschäftsmäßigkeit bereits bei einem Hinweis darauf angenommen werden, dass demnächst Literaturempfehlungen auf der eigenen "privaten Internetpräsenz" erfolgen würden. Ebenso geschäftsmäßig soll ein bereits konkreterer Hinweis auf ein spezielles Buch sein- selbst wenn dieses Buch dabei weder namentlich genannt noch der Autor erwähnt wird oder eine zukünftige Bestellmöglichkeit in Aussicht gestellt wird.
ies begründet das LG Essen (Urteil vom 26.04.2012 – Az. 4 O 256/11) wie folgt:
"Mit dem Hinweis sollen die Leser der Internetseite dazu motiviert werden, später die Seite nochmals zu besuchen. Sie sollen bereits jetzt auf das Buch aufmerksam werden. Dies wird insbesondere deutlich in Verbindung mit dem allgemein gehaltenen ersten Satz des Hinweises. Denn im zweiten Satz weist der Beklagte besonders darauf hin, dass ein "spezielles" Buch vorgestellt werden wird, das ein "Highlight" darstellt. Das Buch wird also deutlich hervorgehoben und angepriesen. Der Hinweis soll die Leser locken, die Seite "demnächst" nochmals zu besuchen (Teaser) und letztlich dazu bewegen, das Buch nach genauerer Kenntnisnahme zu erwerben. Auch der erste Hinweis dient also zumindest mittelbar der Förderung des Absatzes dieses Buches."
Mit dem ganzen Wissen das man sich schnell zusammensammeln kann, weiß man spätestens ab diesem Punkt, dass eine informative Seite gar nicht um das Impressum rumkommt. Vor allem den letzten Punkt finde ich persönlich "äußerst entzückend".
Fun-Fact: Mit einem Impressum macht man es einem Abmahner wesentlich einfacher eine Abmahnung zu versenden. Es gibt dann noch zusätzlich die, die sich darauf spezialisiert haben unvollständige / nicht korrekt angelegte Impressen abzumahnen.
Übrigens braucht eine Facebookseite auch ein Impressum. Ja, die Transparenz die man für einen öffentlichen Auftritt haben muss ist bemerkenswert.




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