Ich habe mal ein wenig nachgeschaut und das gefunden, was evtl. ein klein wenig zur Aufklärung beitragen kann. Im allgemeinen scheint die FIFA da sehr hinterher zu sein, das wenig von ihnen benutzt wird.

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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:

Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt, die Logos sind urheberrechtlich und weitestgehend markenrechtlich geschützt.

Dies bedeutet, dass Sie zur Verwendung der Logos und Bilder eine Berechtigung brauchen. Der Berechtigte muss im Einzelfall jedoch oftmals erst herausgefunden werden. Nicht in jedem Fall ist es die FIFA/UEFA.

Wenn es beispielsweise um das Foto eines Spielers geht, ist der Fotograf der Urheber und bei dem Spieler spielen dessen Persönlichkeitsrechte eine Rolle. In diesem Beispiel müssten also beide gefragt werden.

Auch die Fußballvereinsnamen dürfen ohne Erlaubnis nicht genutzt werden, da diese in der Regel von den Vereinen markenrechtlich geschützt sind. Dies gilt auch oder gerade für Sportwettenanbieter.

Genauso verhält es sich mit der Verwendung der Spielernamen. Diese dürfen zu eigenen kommerziellen Zwecken nicht ungefragt, also ohne Zustimmung des Berechtigten verwendet werden. Andernfalls liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor.

Anders wäre es zu beruteilen, wenn es sich lediglich um eine objektive Berichterstattung handelt und nicht überwiegend um eine Namensnennung zur Förderung eigener kommerzieller Zwecke. Die Grenzen sind hier aber oft fließend, so dass für eine abschließende Beurteilung die konkrete Umsetzung/Darstelllung begutachtet werden müsste.

Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
- Fachanwalt für IT-Recht-
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz-