Also mein Dad und Buchhalter für ein renommiertes Unternehmen hat mir damals dazu geraten ein Sparbuch in einer fremden Stadt zu eröffnen (hab damals als Ausscheider ne zeit lang Geld bezogen) - die werden vom Amt nicht gesehen und können somit nur durch freiwillige Angabe geprüft werden. Aber das ist auch schon gut 13 Jahre her. Zum damaligen Sparbuch hatte ich sogar eine Karte für den Geldautomaten erhalten. Vielleicht wäre da noch etwas zu machen.

Was ich dir definitiv sagen kann, dass ein Anmelden von Konten und das "Verleihen" dessen, bei jeder Bank (zumind. innerhalb der EU) per AGB untersagt ist.