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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachlassverfahren - Miterben



Obi-LAN Kenobie
13.08.2021, 20:56
Hey,

hab mal ne Frage, da ich Miterbe mit.

Nach Aktenlage sind kraft Gesetzes zu Miterben berufen:

1) 1/40
2) 1/40
3) 7/160
4) 7/160
5) 1/40
6) 1/40
7) 7/80

1-7 = Miterben

1/40 = der Anteil

Ich bin Nummer 2)

Gehen wir mal von ner halben Million aus (Haus+Grundstück+Lebensversicherung+Erspartes, usw)


Kann mir da einer ausrechen, wer wieviel bekommt?
thx für die Hilfe

banane
13.08.2021, 21:35
Ehrlich gesagt blicke ich da auch nicht recht durch.
Bei einer normalen Rechenaufgabe würde ich den grösten gemeinsamen Bruch nehmen, das sind in diesem Fall die 160stel.
Ich würde dann alles als 160stel umrechnen.
1/40 sind also gleich 4/160
Daraus ergibt sich eine Verteilung von

4/160
4/160
7/160
7/160
4/160
4/160
3,5/160

Falls das so wäre ergibt sich aber die Frage wo der Rest der Erbmasse ist, da das nur 33,5 160stel ergibt (recht genau ein Drittel der Erbmasse). Die Rechnung würde dann jedenfalls lauten Erbmasse durch 160 * 4
Oder diese 33,5 160stel stellen die Hundert Prozent dar. Dann würde die Rechnung in deiem Fall lauten gesammte Erbmasse durch 33,5 * 4

Heu
13.08.2021, 22:00
So weit ich es in Erinnerung habe kommt es immer auf das Verwandtschaftsverhältnis an. Da sind die reinen Bruchangaben schwierig.

Die frage die sich da noch zusätzlich stellt. Gibt es ein Testament? wie viele erben gibt es ( 7 laut den angaben)? Wo stehst du im Verhältnis zum erbe?


https://www.szenebox.org/images/_imported/2017/05/74.jpg

Obi-LAN Kenobie
13.08.2021, 22:40
Es gibt kein Testament, 7 Erben, ist mein Onkel

vaGem
14.08.2021, 07:22
Also hat dein Onkel keine Nachkommen, ansonsten gehst du als Neffe leer aus

Obi-LAN Kenobie
14.08.2021, 11:11
ne, hat keine Nachkommen

banane
14.08.2021, 11:49
Die Fakten stehen ja soweit schon im Startthread. Die Angaben sind laut Gesetz so gültig.
Habe ich recht mit meiner Vermutung das das diese Bruchteil-Verteilung dadurch zustandekommt wie das jeweilige Verwandschaftsverhältniss ist ?
Also 4 Neffen, 2 Personen die verwandschaftlich etwas näher waren und eine die ein klein weniger verwand war ?
Dann würde ich sagen mein zweiter Vorschlag zum berechnen wäre eher richtig.
Erbmasse /33,5 * 4 (500.000 / 33,5 * 4 = 59.700)

Da ich aber von diesen Dingen nicht wirklich Ahnung habe ..... würde ich mich nicht darauf verlassen.

Gegenrechnung:
1 x 33,5 tel ist 14925 (500000 / 33,5)

4 * 14925 = 59.700 (von diesen Erben gibts 4 Stück, macht zusammen 238900 )
7 * 14925 = 104475 (von diesen Erben es 2, macht 208950 )
3,5 *14925 = 52238 ( ein Erbe macht 52238 )

Macht zusammen wieder die 500.000 (Zahlen etwas gerundet)

Obi-LAN Kenobie
14.08.2021, 13:07
Die Fakten stehen ja soweit schon im Startthread. Die Angaben sind laut Gesetz so gültig.
Habe ich recht mit meiner Vermutung das das diese Bruchteil-Verteilung dadurch zustandekommt wie das jeweilige Verwandschaftsverhältniss ist ?
Also 4 Neffen, 2 Personen die verwandschaftlich etwas näher waren und eine die ein klein weniger verwand war ?

Bruder, Neffe, 2x weniger Verwandt (keine Ahnung wie), Ehefrau, Bruder, Schwester

Da mein Vater bereits verstorben ist, rücke ich nach, zähle dann wie (Bruder)

Heu
14.08.2021, 13:50
1. Ordnung

Direkte Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkelkinder, Urenkel; Adoptiv- und uneheliche Kinder)

2. OrdnungEltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Eltern, Brüder/Schwestern, Nichten/Neffen)3. OrdnungGroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge4. OrdnungUrgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge

Wenn ich das richtig lese gibt es "nur" die Ehefrau und erben der 2 Ordnung (2 Brüder, 1 Schwester, 2 Neffen). Alle anderen sind nicht mehr Erbberechtigt.


Das Ehegatten-Erbrecht: Sonderstellung für den Ehepartner

Eine Sonderstellung innerhalb der gesetzlichen Erbfolge nimmt der Ehegatte ein, denn zwischen ihm und dem Erblasser bestand keine verwandtschaftliche Beziehung. Damit der Ehegatte erbberechtigt ist, muss zum Zeitpunkt des Todes eine Ehe bestanden haben, für die noch keine Scheidung eingereicht wurde.

Der Ehepartner erhält unabhängig vom restlichen Erbe immer den ehelichen Hausrat und etwaige Hochzeitsgeschenke. Sind Erben der ersten Ordnung vorhanden, so muss sich der Ehegatte mit 25 Prozent des Nachlasses zufriedengeben. Der Rest wird unter den Erben verteilt. Gibt es nur noch Erben der zweiten Ordnung, steigt der Teil des überlebenden Gatten auf 50 Prozent. In allen anderen Fällen erbt der Ehegatte komplett.

Diese Regelung gilt für den Stand der Gütergemeinschaft. Wurde zwischen den Ehepartnern die Gütertrennung oder eine Zugewinngemeinschaft vereinbart, gibt es abweichende Regelungen, die ein höheres Erbe vorsehen.


Demnach bekommt die Ehefrau 50% des Erbes und der rest wird unter den Erben der Ordnung 2 aufgeteilt. Gäbe es doch noch Erben der Ordnung 1 gingen die der Ordnung 2 auch leer aus.

Quelle
https://www.hannoversche.de/wissenswert/erben-wichtigste-fakten


https://www.szenebox.org/images/_imported/2017/05/74.jpg