der Analoge Satelliten Empfang wurde bereits 2012 abgeschaltet, von daher eignet sich eine Analoge Dachantenne ohne Umrüstung auf ein Digitales LNB nur noch als Vogelnest.
Grundsätzlich gilt, das ein Vermieter nur solche Leistungen in Rechnung stellen darf die auch nachweislich erbracht wurden. Die Antenne wird ja bestimmt in den Nebenkosten aufgeführt, und muss daher einen gewissen Nutzwert für den Mieter haben, sollte dieser Nutzwert nicht vorhanden sein wie in deinem Fall, würde ich an deiner Stelle einen netten Brief an deinen Vermieter schreiben zwecks Rückerstattung der Beträge ab Mietbeginn / Abschaltung von Analog Sat (je nachdem was zutrifft).
Gruß und Kuss.
Edit: sorry Brain afk... Meinst du eine Analoge SAT Antenne oder eine VHF / UHF Antenne ?
Edit #2: Ist auch Wurscht ob Analoge Parabolantenne oder VHF / UHF Antenne, TV Empfang ist über beides schon lange tot...