Nachtrag von der Tagesschau mit einem Zitat dazu:
Quelle: TagesschauAus Sicht des Trierer Jura-Professors Benjamin Raue ist das heutige Urteil verallgemeinerungsfähig: "Auch wer mit seinen Computer bewusst auf eine offensichtlich illegale Streaming-Seite geht oder sich im Internet einen kostenlosen Bundesliga-Livestream sucht, obwohl er weiß, dass die Spiele eigentlich nur gegen Geld angesehen werden dürfen, der verstößt nach dem heutigen EuGH-Urteil höchst wahrscheinlich gegen das Urheberrecht."
Es wird also wieder Auslegungssache sein meiner Meinung nach und auf jeden Fall gegen den Beschuldigten verwendet werden.



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