Wenn es Dir um gesetzlichen Regelungen bezüglich der AGB geht, sind die §§305 ff. BGB interessant. Sie müssen wirksam mit einbezogen werden (was kein Problem darstellt, z.B. durch einen Haken, den man bei der Anmeldung setzen muss) und die Klauseln dürfen nicht unwirksam sein (auch hier sehe ich keine Probleme, die von §§307 - 309 BGB erfasst werden), sofern es um die Eindung von Social Media Buttons geht.
Aber, dass dort auch ein Verweis auf die Social Media Buttons erfolgen muss, ist mir nicht bekannt. In der Regel macht man dies beim Impressum oder besser mit dem Haftungsausschluss zusammen.
Das hat, soweit mir bekannt ist, bisher noch keine großen Probleme gegeben.
Wenn Du da aber andere Infos hast, bitte immer her damit. Ich bedanke mich in diesem Fall schon einmal.
Edit:
Wenn Du jetzt zugrunde legst, dass die User nicht wollen, dass ihre Beiträge geteilt werden, sollte man hier jedoch die generelle Frage stellen (dürfen), warum sich diese User hier, in einem öffentlich einsehbaren Forum, registrieren und mit ihren Posts (die ja offensichtlich öffentlich werden, sobald sie abgeschickt sind), zur Community beitragen; jedoch dann nicht weiter veröffentlicht werden wollen.
Es gibt mehrere Arten von Usern, das ist klar. Aber jeder Poster hat ja, in der Regel, auch etwas zu sagen und möchte damit wahrgenommen werden. Ansonsten könnte man auch einfach PNs verschicken, wenn etwas nicht an die Öffentlichkeit soll.




Zitieren