Meinens Wissens darf man es nicht.
AnwaltOnline Mietrecht >> Tipps von A - Z >> Telefon- und InternetanschlussBei Telefon - und auch Internetanbietern - kann der Vermieter keinen Anbieter vorschreiben. Die Wahlfreiheit des Mieters bleibt bestehen und der Vermieter ist verpflichtet eine etwaige Installation zuzulassen. Hierzugenügt der Nachweis, dass der mietvertraglich vorgesehene Anbieternicht die bestmöglichen Bedingungen bietet. Denn dieser Umstand kannals unangemessene und somit unzulässige Benachteiligung betrachtetwerden.
oder hier
Wohnrecht / Telekommunikation - freie Netzwahl ???Dem Mieter steht die Wahl des Anbieters grundsätzlich frei. Allerdings sehen manche Mietverträge eine Klausel vor, durch die sich der Mieter an einen bestimmten Anbieter bindet, so dass sich die Frage stellt, ob der Mieter in einem solchen Fall dennoch den Telefonanbieter wechseln darf. Bei Telefon bzw. Internetanbietern darf der Vermieter keinen Anbieter vorschreiben. Eine solche mietvertragliche Klausel stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und ist unwirksam. Das Recht des Mieters auf freie Netzwahl bleibt bestehen. Hierzu genügt der Nachweis des Mieters, dass der mietvertraglich vorgesehene Anbieter nicht die bestmöglichen Bedingungen bietet oder bestimmte Leistungen, die der Mieter wünscht, gar nicht anbietet.
Die Leitung und der Anschluss existieren ja schon im Haus, nur wenn Kabel DE oder die Telekom etc. im Haus neue Leitungen ziehen will, das kann der Vermieter untersagen.
Aber dir vorschreiben welchen Anbieter du nutzen sollst nicht.




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