Ich umgehe den Kopierschutz ja zB nicht, wenn ich einen Screenrecorder verwende - oder wenn ich einen Stream, den man nicht auf den ersten Blick als Rechtswiedrig einstufen kann, für mich selbst kopiere bzw runterlade. (s.to oder bs.to zB.)

Okay, es scheint also schwieriger zu sein, als gedacht.
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es keine "Grundsatzurteil"?