Du darfst ja die Person nur mit Foto und Namen nennen, wenn du die Erlaubnis Ihrerseits hast. Schriftlich.
Einer der im Arbeitsamt arbeitet ist ja keine Person des öffentlichen Interesses.
Du darfst ja die Person nur mit Foto und Namen nennen, wenn du die Erlaubnis Ihrerseits hast. Schriftlich.
Einer der im Arbeitsamt arbeitet ist ja keine Person des öffentlichen Interesses.