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Thema: Kündigungsschutzklage eingereicht

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  1. #4
    Junior Avatar von pr0ton
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    Selbst wenn, Abmahnungen greifen erst dann als Kündigungsgrund, wenn zu ein und dem selben Vergehen mehrere Abmahnungen ausgeprochen wurden. Selbst dann, ist es ab kein Garant.

    Wenn man sich das so durchliest, dann fragt man sich schon, wie du es so lange in der Firma ausgehalten hast. Ich denke deine Erfolgschancen stehen recht gut, da die Fristlose Kündigung in der Regel als Gegenstandslos gewertet wird.
    Just pr0ton.....


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