War mal eine Weile in ALG1 und nach 6 Monaten später in ALG2-Bezug.
ALG1 musst du nur das angeben was du besitzt es wird dir aber nicht angerechnet.
Aber alles andere was du an Sozialleistungen beziehst wird dir angerechnet bzw. du hast garkeinen Anspruch auf ALG 1
Kontoauszüge musste ich bei Antrag für 3 Monate zurück vorlegen weil die halt gucken ob du was hast was die dir anrechnen könnten.Bezug von Sozialleistungen
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld kann es dazu kommen, dass der Leistungsempfänger auch andere Leistungen beantragt und bekommt. Bei bestimmten Sozialleistungen kann das dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld teilweise oder völlig ruht.
Davon betroffene Leistungen sind Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Altersrente und ähnlich Leistungen. Durch das Ruhen des Arbeitslosengeldes sollen doppelte Zahlungen vermieden werden.
Unschädliche Leistungen
Nicht betroffen ist der Bezug von Arbeitslosengeld durch Zahlungen von Erziehungsgeld oder Elterngeld, solange der Leistungsempfänger in der Lage ist, eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden in der Woche aufzunehmen, also dem Arbeitsmarkt in der üblichen Weise zur Verfügung steht.
Keinen Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben Kindergeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld II. Diese Leistungen gelten als „unschädliche Leistungen“ und können also neben dem Arbeitslosengeld bezogen werden, ohne als Einkommen angerechnet zu werde
Vorsicht bei Antrag. Wenn du arbeitslos bist, sofort am nächsten Tag bei der Agentur melden - sonst gibt 3-monatige Sperre.
Selbes gilt bei selber gekündigt oder Aufhebungsvertrag.
Bei Alg 2 musste ich alles offenlegen, Sparbücher, Häuser, Autos...die ich eventeull haben könnte etc. Plus Kontoauszüge der letzten 3 Monate, war ingeamt 1,5 Jahre in Bezug mit ALG 1 und ALG 2, musste auch einmal son Weiterbewillungswasweißichscheiß ausfüllen da hab ich keine Kontoauszüge mehr vorgelegt (muss man auch dann nicht, nur wenn die ARGE verdacht auf Sozialmissbrauch hat).
Zum Glück ist die Scheiße vorbei mit 372€ im Monat was es 2011gab glaube zuleben is kacke.
Geändert von Jana-Maria (13.07.2015 um 18:00 Uhr)
Also ich musste schon zwei mal ALG I beantragen und musste nie auch nur einen Kontoauszug vorlegen...
Geändert von VTK (13.07.2015 um 18:09 Uhr)
Also kann ich damit rechnen, falls ich die BU Rente mit angebe, das diese abgezogen wird?Keinen Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben Kindergeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld II. Diese Leistungen gelten als „unschädliche Leistungen“ und können also neben dem Arbeitslosengeld bezogen werden, ohne als Einkommen angerechnet zu werde
Geändert von Hakkep3t3r (13.07.2015 um 18:57 Uhr)
Hab mal jemand gefragt aus meinen Bekanntenkreis der bei der Arbeitsagentur arbeitet.
Der meinte da wird 0 angerechnet weil ALG 1 eine Versicherungsleistung ist, erst im ALG 2 Bezug würde dir das angerechnet werden.
Bekommst also 1/3 deines letzten Gehalts.
Anders sieht es aus, wenn du komplett erwerbsunfähig bist.
Geändert von Jana-Maria (13.07.2015 um 22:11 Uhr)