Also kann ich damit rechnen, falls ich die BU Rente mit angebe, das diese abgezogen wird?Keinen Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben Kindergeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld II. Diese Leistungen gelten als „unschädliche Leistungen“ und können also neben dem Arbeitslosengeld bezogen werden, ohne als Einkommen angerechnet zu werde
Geändert von Hakkep3t3r (13.07.2015 um 18:57 Uhr)
Hab mal jemand gefragt aus meinen Bekanntenkreis der bei der Arbeitsagentur arbeitet.
Der meinte da wird 0 angerechnet weil ALG 1 eine Versicherungsleistung ist, erst im ALG 2 Bezug würde dir das angerechnet werden.
Bekommst also 1/3 deines letzten Gehalts.
Anders sieht es aus, wenn du komplett erwerbsunfähig bist.
Geändert von Jana-Maria (13.07.2015 um 22:11 Uhr)