Also kann ich damit rechnen, falls ich die BU Rente mit angebe, das diese abgezogen wird?Keinen Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben Kindergeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld II. Diese Leistungen gelten als „unschädliche Leistungen“ und können also neben dem Arbeitslosengeld bezogen werden, ohne als Einkommen angerechnet zu werde



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