"Anzeigen" muss der AN dies trotzdem bei seinem AG!
Bei generellem 8h/Tag wird eine Nebentätigkeit wohl schlecht noch aufzunehmen sein.
Hat u.a. damit zu tun, dass du dann für deinen Haupberuf evtl. nicht mehr ausgeschlafen erscheinen kannst und mangels des Schlafs deine Einsatzfähigkeit zur Folge haben kann.
Somit wird der AG dir das auch verbieten können.
Falsch!
@F1r3st0rm und @EkSeS haben dazu ja auch schon was geschrieben.
So lange du dem AG keine Konkurrenz machst, sprich auch nicht für die Konkurrenz arbeitest, und deinen Arbeitsvertrag zeitlich bei deinem AG erfüllen kannst (ohne z.B. müde am Arbeitsplatz zu erscheinen etc.) ist vom AG her eine Ablehnung der Nebentätigkeit nicht zu lässig.
Auch, wenn man für die Konkurrenz nebenberuflich tätig werden würde (was aber der AG nie erlauben würde).
Dem fettmarkiertem stimme ich so nicht zu.
Da gibt es doch schon gravierende Unterschiede zu machen.






Zitieren