Bevor der gerichtliche Mahnbescheid beantragt wird, sollten bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein. (
er wird hier einfach vorlegen, dass er mir das Gehalt überwiesen hat - von der Arbeitsagentur weiß er, dass ich Arbeitslosengeld für den besagten Monat erhalten habe).
Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg. (
meine Adresse hat sich nicht geändert und ist dem Ex-Arbeitgeber bekannt)
Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. (
ich weiß nicht ob das am Samstag erhaltene, einzige Schreiben bereits ausreicht?)
In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen. (
mir wurde wie gesagt, direkt im ersten am Samstag erhaltenen Schreiben direkt mit dem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht)
Quelle:
Voraussetzungen f?r einen Mahnverfahren