Ein Beispiel.
Du schreibst jede Nacht 5-6 Stunden für jemanden an einer Bachelorarbeit und bekommst dafür Geld.
Daneben gehst du noch 8 Stunden Vollzeit arbeiten. Gehst irgendwann ermüdet zur Arbeit, weil du nicht dumm bist hast deinen Arbeitergeber natürlich davon nichts erzählt was du Nacht für Nacht machst.
Rein rechtlich ist das keine angemeldete Nebentätigkeit und fällt grenzwertig schon unter Schwarzarbeit. Du gibst es nirgends an.
Dein Geld bekommst du immer paar von deinen Kunden natürlich ohne Rechnung. Du gibst es nirgendswo an.
Irgendwann verpfeift dich jemand und die hast die Steuerfahnung am Hals kleben.
Dann haben sie dich, das was sie dir nachweisen können verlangen sie von dir zurück inklusive Zinsen.
Und das fängt nicht erst bei höheren Beträgen an sondern schon bei ersten Euro.
Bei kleineren Beträgen wird das Finanzamt es kaum verfolgen und du kommst mit einer Rückzahlung ohne Anzeige raus.
Glaube aber nicht das die unter 1000€ nichts verfolgen, ich hatte wegen 240€ das Finanzamt am Hals. Aber ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung wirst du bei solch kleinen Beträgen nie erhalten.
Ghostwriting kann man theortisch auch schon als "Dienstleistung" bezeichnen worauf Steuern zu zahlen sind.
Aber bei so einer einmaligen Sache wie beim TE wird es wohl kaum verfolgt werden. Und da wo kein Kläger auch kein Ankläger.
Zumal ihr Leben danach mehr kaputt wäre als das vom TE falls sie irgendwas machen möchte.




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