Du redest dir was ein, merkst du was.
Ich habe geschrieben was passieren kann wenn er solche Dinge öfters macht.
Ich habe zudem auch geschrieben das bei einer 1x Sache nichts zu befürchten ist.

Zu deinen Aspekt der Steuer:

Einnahmen aus Leistungen
Nichts anderes ist Ghostwriting.

Es ist eine einmalige Nebentätigkeit. Jemand bittet dich für ihn eine wissenschaftliche Arbeit zu schreiben. Da man Ghostwriting sicherlich nicht als Nachbarschaftshifle und etwas unter Freunden ansehen kann ist das Einkommenssteuer würdig. Das wird dir auch jeder Steuerberater so bestätigen.