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Thema: Ghostwriter - heftiges Erlebnis!

Baum-Darstellung

  1. #19
    Senior Avatar von Rohrverleger
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    Zitat Zitat von €uRoM@§t€r Beitrag anzeigen
    Es ist in der Zwischenzeit einiges passiert. Der Ehemann der Dame hat sich wieder gemeldet, er meint, dass seine Frau nun eine Rückmeldung der Hochschule erhalten habe, demnach sei sie durchgefallen wegen Plagiat!
    Plagiat und Ghostwriting sind ja erst einmal zwei verschiedene Dinge.
    Hast Du denn viel direkt aus Büchern/Internet abgeschrieben ohne diese Passagen als Zitate zu markieren? Nur dann kann es als Plagiat bezeichet werden.
    Ich vermute aber mal, dass genau solche Stellen vermehrt gefunden wurden. Das Ghostwriting dagegen selber könnten die Professoren wohl eher schwierig nachweisen, es sei denn Hellsehen zählt als Beweis oder aber Du hast irgendwie Spuren hinterlassen die darauf schliessen würden dass die gute Frau das nicht selbst geschrieben hat.

    Wenn Du wirklich plagiirt hast, hast Du zumindest den mündlich vereinbarten Vertrag, selbststaendig so eine Bachelor Arbeit zu schreiben nicht erfüllt.
    Wie weit man Dir hier rechtlich gesehen an den Arsch kann, kann ich schlecht beurteilen da Du das Ganze ja nur als "Hilfestellung/Entwurf" für sie geschrieben hast.

    Moralisch gesehen und wenn Du wirklich plagiirt und auch noch ein Gewissen hast, solltest Du ihr das Geld oder zumindest einen Teil zurückerstatten. Es ist heutzutage nichts neues mehr, dass Prüfungsarbeiten auf Plagiate überprüft werden und das hättest Du auch wissen müssen und so Deine Auftragsgeberin in eine Falle laufen lassen.
    Dies setzt natürlich vorraus, dass Du auch wirklich plagiert hast?
    Ob Du nun wirklich plagiirt und Dich damit mitschuldig gemacht hast kannst dabei wohl nur Du selber beurteilen, und dabei solltest Du auch ehrlich mit Dir selbst sein und dann entscheiden

    Ich erinnere mich da an die Geschichte mit Mauzi die für die Tarnkappe geschrieben hat und mehrfach dabei erwischt wurde plagiirt zu haben. Die Geschichte wurde auf NGB.to angestossen.
    Aus irgendwelchen Ego Gründen hat sie jedoch bis zum Schluss bestritten plagiirt zu haben obwohl in praktisch all ihren Artikeln kopierte Textpassagen und die dazugehörigen Quellen nachgewiesen wurden.


    Dass man Dir rechtlich kommt halte ich jedoch trotzdem für ziemlich ausgeschlossen. Die Bekannte wurde ja selber des Plagiats vorgeworfen. Würde sie jetzt auch noch gegen Dich rechtlich vorgehen würde sie auch noch gleichzeitig den Betrug durch einen Ghostwriter zugeben. Da wird ihr jeder Anwalt raten nichts gegen Dich zu unternehmen
    Geändert von Rohrverleger (16.07.2018 um 16:22 Uhr)

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