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Thema: Termin beim Arbeitsgericht

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  1. #5
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Eine fristlose Kündigung setzt immer eine massive Pflichtverletzung voraus.
    Das wird er vor Gericht nicht durchbekommen, sofern die Kündigung nach deiner ordentlichen Kündigung erfolgte.

    Er hätte mit dir vorher reden müssen und eine klärendes Gespräch mit dir führen müssen, damit du deinen Pflichten als Arbeitnehmer nachkommst.
    Eine Krankschreibung über 3 Tage wird da nicht ausreichen, zumal eine Kündigung wegen Krankheit nochmal härtere Regeln hat als andere Pflichtverletzungen,

    Glaube du hattest schon einen neuen Arbeitsvertrag und dir geht es eher um die finanziellen Aspekte weil er durch die fristlose Kündigung den Vorteil hatte dich nichtmehr bezahlen zu müssen für paar Wochen.

    Den Punkt würde ich auch vor Gericht als einen von den anderen Gründen vorbringen.

    Woraus dir aber ein Strick gedeht werden kann ist, wenn die Krankschreibung zb. zum 12.12 greift, aber die fristlose Kündigung zum 11.12 ausgesprochen wurde.

    Hab da einen ähnlichen Fall gefunden

    Geändert von Jana-Maria (28.01.2019 um 23:00 Uhr)


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