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Thema: Termin beim Arbeitsgericht

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    Avatar von €uRoM@§t€r
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    Hallo zusammen,
    es gibt schon Neuigkeiten.

    Der Termin beim Arbeitsgericht fand heute morgen statt. Ich bin dahin und warte vor dem Sitzungssaal, bekomme Schweißausbrüche und dann kommt kurz vor knapp mein Anwalt um die Ecke und sagt mir:

    "Ich habe gute Neuigkeite, ich muss eben aufs Klo, dann erfahren Sie näheres".
    Ich warte also und als er dann wiederkommt sagt er mir, dass sich die Gegenseite bei ihm telefonisch gemeldet hätte (heute morgen) also wenige Minuten bevor mein Anwalt aus seiner Kanzlei rüber zum Arbeitsgericht ist. Mein Ex-Arbeitgeber meinte wohl am Telefon zu meinem Anwalt, dass er ja nicht auf Streit aussei und nun doch einem Vergleich nachkommen möchte...

    Mein Anwalt erzählt mir dies, und sagt direkt, dass wir zwei Möglichkeiten hätten. Die eine Möglichkeit wäre arschig (dann würden wir ein Versäumnisurteil fordern), die andere Möglichkeit wäre, dass wir unsere Position noch einmal schriflich Einfordern (Abwendung der fristlosen Kündigung).

    Mein Anwalt meint außerdem, dass wenn die Abwendung der fristlosen Kündigung erstmal durch ist, alle anderen Forderungen (gutes Arbeitszeugnis, Fahrtkostenerstattung usw.) gestellt werden können und mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgezahlt werden.

    Die Sitzung fand dann doch statt und wurde innerhalb von 10 Minuten durchgezogen. Die Gegenseite ist ja nicht erschienen und mein Anwalt hat nur gesprochen (musste gar nix sagen - auch meine ganzen gesammelten Argumente musste ich gar nicht vortragen).

    Es wurde vom Richter so vereinbart, dass das Gericht ein Schreiben aufsetzt, in welchem steht, dass mein Ex-Arbeitgeber die fristlose Kündigung zurücknimmt und meine fristgerechte Kündigung zum Ende des Monats gültig ist. Dem muss mein Ex-Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen zustimmen bzw. sich dazu äußern.

    Mein Anwalt meinte, wenn das der Fall ist (Zustimmung Ex-Arbeitgeber) wird er alle weiteren Forderungen meinerseits (gutes Arbeitszeugnis, Fahrtkosten etc.) einfordern, aber erst abwarten, bis die fristlose Kündigung aus der Welt geschaffen ist.

    Da bin ich jetzt mal sehr gespannt, ich will die Sache ja auch aus der Welt haben. Ich hatte bei meinem Ex-Arbeitgeber übrigens am selben Tag fristgerecht zum Ende des Monats gekündigt (und kurze Zeit später die fristlose Kündigung erhalten).

    Ich arbeite dort also seit Monaten Gott sei Dank nicht mehr und habe nun eine Stelle bei einem seriösen Arbeitgeber gefunden!

    Ich schreib hier auch nochmal rein, wenn alles geklärt wurde ;-) Danke für die zahlreichen Posts und fürs Mut machen

    PS: unterm Strich ging es eigentlich "nur" um ein Monatsgehalt bzw. die Abwendung einer fristlosen Kündigung (da ich am Tag der fristlosen Kündigung selber bereits fristgerecht gekündigt hatte). Das ganze war mit sehr viel Stress verbunden (musste beispielsweise eine Stellungnahme fürs Arbeitsamt schreiben, da ich eigentlich bei einer fristlosen Kündigung eine Sperre beim Arbeitslosengeld hätte. Ich habe denen aber mitgeteilt, dass ich eine Kündigungsschutzklage eingereicht habe und habe dann Arbeitslosengeld bekommen.

    Das Arbeitslosengeld für den einen Monat möchte die Arbeitsagentur übrigens zurückhaben vom Ex-Arbeitgeber. Ich hätte also unterm Strich nicht den allzu hohen Gewinn erzielt, da ich meinen Anwalt auch noch bezahlen musste (habe keinen Rechtsschutz gehabt, mit dem Anwalt wurde eine Pauschale vereinbart).
    Geändert von €uRoM@§t€r (29.01.2019 um 11:54 Uhr)

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