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Thema: wegen filesharing-abmahnung vor gericht: was soll ich den copyright trolls noch sagen?

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  1. #11
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    Das wird ein lustiges Urteil
    ja, aber das wird noch dauern...
    25.9.2025 amtsgericht traunstein
    2026 landgericht traunstein

    nachdem ihr alle so nutzlos wart
    ("was soll ich den copyright trolls noch sagen?")
    hab ich mal mit chatGPT gelabert:

    https://github.com/milahu/fantasiefo...es-beklagten-1

    OLG Frankfurt, Urteil 11 U 27/14:
    Das Gericht entschied, dass die Lizenzanalogie nicht angewendet werden kann,
    wenn der Rechteinhaber keine Rechte zur Internet-Verwertung besitzt
    oder die Nutzung nichtkommerziell ist.
    Amtsgericht Düsseldorf, Urteil 9. Juni 2015:
    Das Gericht entschied, dass die Verletzung des Urheberrechts
    durch Verbreitung über eine illegale Filesharing-Software
    nur dann gerügt werden kann,
    wenn der Betroffene auch die Rechte zur Verwertung im Internet besitzt.
    „Die Lizenzanalogie ist in erster Linie für kommerzielle Verletzungen konzipiert.
    Bei privaten, nichtkommerziellen Nutzungen fehlt regelmäßig ein tatsächlicher Schaden.“
    — Gora / Ohly, Urheberrecht, 4. Aufl., §?97 Rn. 65–70
    also die anwendung der lizenzanalogie auf nichtkommerzielles filesharing ist umstritten
    das heisst, die chance dass ich gewinne ist größer als null

    das ist dann auf jeden fall "lustig"
    weil dann spricht ein gerichtsurteil mehr für meine these
    "nichtkommerzielles filesharing ist legal"

    hier meine version von
    "was soll ich den copyright trolls noch sagen?"

    4. Umfangreiches, nichtkommerzielles Filesharing

    Ich betreibe seit über 15 Jahren regelmäßig nichtkommerzielles Filesharing und stelle täglich große Datenmengen bereit – geschätzt bis zu 400 GiB pro Tag, was etwa 400 Filmen entspricht. Ein erheblicher Anteil dieser Werke ist urheberrechtlich geschützt.

    Würde nichtkommerzielles Filesharing tatsächlich illegal sein, müssten Rechteinhaber jeden Tag hunderte Abmahnungen verschicken und in jedem Fall gerichtliche Schadensersatzansprüche durchsetzen. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies organisatorisch und wirtschaftlich nicht durchführbar ist.

    Stattdessen werden vor allem Personen abgemahnt, die wenig juristische Kenntnisse haben oder sich durch die Androhung eines Gerichtsprozesses einschüchtern lassen. Ziel ist es, schnelle Zahlungen zu erzwingen, obwohl die Rechtslage in Bezug auf nichtkommerzielles Filesharing nicht eindeutig ist.

    Nach meiner Überzeugung ist nur kommerzielles Filesharing rechtswidrig, während nichtkommerzielles Filesharing legal ist, da es keinen kommerziellen Gewinn erzielt und keinen nachweisbaren wirtschaftlichen Schaden verursacht.

    5. Qualität der angebotenen Inhalte und Testfunktion

    Mangelnde Qualität: Viele der angebotenen Werke sind qualitativ geringwertig und bieten keinen Mehrwert.

    Subjektive Wahrnehmung und Testfunktion: Konsumenten sollen Inhalte testen, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Ich stelle die Dateien kostenlos bereit, damit die Konsumenten prüfen können, ob die Inhalte „gut“ sind. Nur dann sollen sie diese kaufen; sind die Inhalte „schlecht“, sollen sie den Kauf unterlassen.

    Ehrliches Feedback: Dieses Vorgehen ermöglicht dem Rechteinhaber ehrliches Feedback, da Zahlungen freiwillig und nur bei zufriedenstellender Qualität erfolgen.

    Verantwortung der Rechteinhaber: Wirtschaftlicher Erfolg hängt von der Qualität der Inhalte ab, nicht von der Verfolgung nichtkommerzieller Nutzer.
    Geändert von milahu (07.09.2025 um 21:38 Uhr)
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