4. Umfangreiches, nichtkommerzielles Filesharing
Ich betreibe seit über 15 Jahren regelmäßig nichtkommerzielles Filesharing und stelle täglich große Datenmengen bereit – geschätzt bis zu 400 GiB pro Tag, was etwa 400 Filmen entspricht. Ein erheblicher Anteil dieser Werke ist urheberrechtlich geschützt.
Würde nichtkommerzielles Filesharing tatsächlich illegal sein, müssten Rechteinhaber jeden Tag hunderte Abmahnungen verschicken und in jedem Fall gerichtliche Schadensersatzansprüche durchsetzen. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies organisatorisch und wirtschaftlich nicht durchführbar ist.
Stattdessen werden vor allem Personen abgemahnt, die wenig juristische Kenntnisse haben oder sich durch die Androhung eines Gerichtsprozesses einschüchtern lassen. Ziel ist es, schnelle Zahlungen zu erzwingen, obwohl die Rechtslage in Bezug auf nichtkommerzielles Filesharing nicht eindeutig ist.
Nach meiner Überzeugung ist nur kommerzielles Filesharing rechtswidrig, während nichtkommerzielles Filesharing legal ist, da es keinen kommerziellen Gewinn erzielt und keinen nachweisbaren wirtschaftlichen Schaden verursacht.
5. Qualität der angebotenen Inhalte und Testfunktion
Mangelnde Qualität: Viele der angebotenen Werke sind qualitativ geringwertig und bieten keinen Mehrwert.
Subjektive Wahrnehmung und Testfunktion: Konsumenten sollen Inhalte testen, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Ich stelle die Dateien kostenlos bereit, damit die Konsumenten prüfen können, ob die Inhalte „gut“ sind. Nur dann sollen sie diese kaufen; sind die Inhalte „schlecht“, sollen sie den Kauf unterlassen.
Ehrliches Feedback: Dieses Vorgehen ermöglicht dem Rechteinhaber ehrliches Feedback, da Zahlungen freiwillig und nur bei zufriedenstellender Qualität erfolgen.
Verantwortung der Rechteinhaber: Wirtschaftlicher Erfolg hängt von der Qualität der Inhalte ab, nicht von der Verfolgung nichtkommerzieller Nutzer.