@unlimiter
Wenn der Typ nicht Mieter einer Wohnung ist und Hausverbot bekommt, dann muss sich der Typ daran halten. Die Freundin des Typen könnte gegen das Hausverbot Einspruch einlegen, da sie Mieterin in dem Haus ist und eigentlich jeden Besucher empfangen darf. Hier handelt es sich wohl aber nicht um einen grundloses/willkürliches Hausverbot, mit dem wohl alle Parteien (aufgrund des fehlenden Einspruches) konform gehen. Es hilft also nur die Polizei zu rufen. Gibt es das Hausverbot schriftlich, kann dies der Polizei vorgezeigt werden, sodass sie den Typen im wiederholten Falle mitnehmen können.
Macht die Freundin allerdings die Tür nicht auf, so kann die Polizei nichts machen, da keine Gefahr für die Frau besteht (da sie keine Anzeigen gegen ihren Freund stellt).
Ansonsten bin ich ganz bei unlimiter. Schön geschrieben übrigens.![]()




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