Muss man nichts zu sagen. Da ist eine Verwarnung das einzig richtige.
Muss man nichts zu sagen. Da ist eine Verwarnung das einzig richtige.
Es ist wie Unlimiter schon sagt. Du selber kannst nichts dagegen machen.
Ich hatte mal ziemlich exakt denselben Fall und uns als Mietern sowie dem Hausverwalter waren die Hände gebunden (welcher selbst Anwalt ist). Solange er als Besuch bei der besagten Person ist kann er nicht des Hauses verwiesen werden. Theoretisch ist das beschränkt auf 6 Wochen, praktisch ist das nicht kontrollierbar da er nach kurzer Zeit außerhalb sofort behaupten kann er ist neu zu Besuch > Frist startet von vorne.
Bei mir war die Lösung das besagte Person(en) nach einer Weile ausgezogen sind sonst wäre es wahrscheinlich eher böse ausgegangen da es zwischen den versch. Mietparteien schon deftig geknirscht hatte.
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Jedes Mal Anzeige wegen Anzeige wegen Hausfriedensbruchs stellen, Polizei rufen auch wenn sie nicht kommt. Bis es vor Gericht geht.
Einziges Mittel was es bringt. Anders kapieren es Vollidioten sonst nicht.
Bei uns war es damals so, erst wurde Hausverbot ausgesprochen für die Personen die bei einer Person zu Besuch waren, wurde der Person seitens das Vermieters untersagt das besagte Personen auch nicht mehr in die Wohnung das Mieters durften, mit Androhung auf Abmahnung wegen Ruhestörung, etc. Danach wäre für Mieter die fristlose Kündigung erfolgt.
Mieter war aber der Meinung besagte Personen trotzdem ins Haus zu lassen und hat demzufolge die erste Abmahnung bekommen und kurz darauf die fristlose Kündigung.
Geändert von Jana-Maria (22.04.2017 um 12:50 Uhr)
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Diese Person schläft in dem Haus auch, obwohl dieses ihm nicht gestattet ist, da die Person Hausverbot hat. Ich nenne die Person mal Peter. Peter ist auch mit seinem Auto auch dauernd auf dem Hof gefahren und hat dort geparkt, vorallem um die Abendszeit, wenn die Verwaltung eh nicht ans Telefon geht.
Zum parken gibt es allerdings andere Bereiche an der Straße!
Das Thema ist ja richtig heiß
Ich weiß jedenfalls, dass der Vermieter generell kein "Hausverbot" für Besuch erteilen kann.
Er kann für sein Grundstück Hausverbot erteilen und in wie weit der Besuch dann das Gebäude überhaupt betreten kann, weiß ich leider nicht. Wenn dann müsste der Besuch in die Wohnung fliegen![]()
LG - Uranjitsu
THEMENSTARTER
Der hat auf dem ganzen Grundstück Hausverbot!
Hausverbot bezieht sich auf alles außer die Wohnung, weil das Besuchsrecht überwiegt und nur der Mieter entscheiden kann wer in die Wohnung darf und fliegt.
Einzige Handhabe des Vermieters ist dann nur bei Ruhestörung, das er den Mieter es gänzlich untersagen kann die Personen auf die das Hausverbot ausgesprochen wurde, auch den Zugang zur Wohung des Mieters zu untersagen.
Und wenn dies missachtet wird hat das auch für den Mieter Konsequenzen. Abmahnung und dann fristlose Kündigung.
Ansonsten kann nur die Polizei noch ein "Betretungsverbot" erteilen, aber das muss die Freundin dann klären wenn sie ihren prügeldenen Freund anzeigt. Ist dann allerdings Privatsache.
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Warum eine Falle stellen?
Das Einfachste ist irgend eine Klausel im Vertrag zu finden, sodass der Vertrag der Mieterin gekündigt wird. Alternativ: Bei der Polizei wegen häuslichen Missbrauchs anrufen, wenn die Frau mal wieder geschlagen wird. Solange dem "Peter" nichts nachgewiesen werden kann, wird er auch nicht abgeführt werden. Als Dankeschön erhält man möglicherweise sogar eine Gegenanzeige. Ganz nebenbei ist das was du da vorhast eine absolute Fehlentscheidung. Misshandlungsopfer neigen dazu ihrem Peiniger zur Seite zu stehen, wenn dieser von einer weiteren Partei attackiert wird. Das kann im schlechtesten Fall nicht nur bedeuten, dass sie alles abstreitet sondern auch noch einen Groll gegen euch schiebt. Lassen wir außen vor, dass solche Aktionen gerade bei jemanden, bei dem man vermutet er schlage seine Freundin, nur noch mehr Auslöser für weitere Prügel bereitstellen kann. Intelligent wäre es eine zwischenmenschliche Beziehung zu der Frau aufzubauen, sodass sie sich eher von dem Peter trennen kann.
Aber wenn ihr wirklich heiß darauf seid, dass sie auszieht - das wird sie wahrscheinlich so oder so, wenn ihr alle so interveniert : Sollte sie eine Hartz4 Empfängerin sein, dann bildet sie mit dem Peter eine Wohngemeinschaft. Dafür muss er dort nicht angemeldet sein. Es reicht aus, dass er die meiste Zeit bei ihr lebt, seine Klamotten dort sind und Sachen wie Zahnbürste etc. für mehr als eine Person vorhanden sind. An dieser Stelle gebt ihr dann einfach dem zuständigen Amt einen Tipp. Diese werden das dann Regeln und der Dame werden die Geldmittel stark gekürzt. Ab dem Punkt wird sie sich wohl auch nicht mehr die Wohnung leisten können und ohne Geldzufluss des Peters verliert sie die Wohnung, muss dann ausziehen und ihr habt euer Ziel erreicht.
THEMENSTARTER
Vielleicht sollte man das Pferd von hinten aufzäumen und versuchen der Mieterin in irgendeiner Weise Hilfestellung zu geben sich von diesem Typen zu trennen.
Es sei denn sie ist gerne mit so einem Agro Typ zusammen und lässt sich schlagen.
ZB. vielleicht mal unverbindlich ansprechen, das man ja weiß was so los ist und ihr ne Nummer oder Broschüre von ner Frauenschutzorganisation oder ähnlichem in die Hand drücken.
Hab ich mal in nem ähnlichen Fall gemacht und hat echt geholfen.