Das Thema ist ja richtig heiß
Ich weiß jedenfalls, dass der Vermieter generell kein "Hausverbot" für Besuch erteilen kann.
Er kann für sein Grundstück Hausverbot erteilen und in wie weit der Besuch dann das Gebäude überhaupt betreten kann, weiß ich leider nicht. Wenn dann müsste der Besuch in die Wohnung fliegen![]()





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