Ich will hier nicht den Miesepeter spielen, aber:

Generell schätze ich den Rundfunkbeitrag alias die GEZ Gebühr nicht sonderlich. Nur hat er leider bisher Rückendeckung, zumindest nach dem Urteil des OVG Münster (die Urteile 2 A 2311/14, 2 A 2422/14 und 2 A 2423/1 4 sind da vielleicht auch einen Blick wert; ansonsten findet man hier noch ein paar Infos).

Ich würde daher erstmal das Urteil des BVG abwarten und mich dann ggf freuen.